AMG — InhaltsübersichtAchtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften›Fünfzehnter UnterabschnittGesetzBund§ 143 AMG(weggefallen)Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln · Achtzehnter Abschnitt, Fünfzehnter UnterabschnittDiese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).