Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln · Siebter Abschnitt
(weggefallen)
§ 49 AMG
§ 49 AMGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
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§ 128 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln§ 128 AMGZitatstelle…Bundesoberbehörde bis auf weiteres Arzneimittel, die nicht der Verschreibungspflicht nach § 49 unterliegen, von den Pflichten nach § 11a freigestellt hat; in diesem Fall ist der Entwurf…