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Die Zahl der leistungserbringenden Personen ist an den Grad des jeweiligen Hilfebedarfs der Teilnehmenden anzupassen. Das Angebot darf ein Verhältnis von 1:3 nicht unterschreiten und insgesamt nicht mehr als neun zu betreuende Personen umfassen. Bei Wohngemeinschaften im Sinne des zweiten Kapitels des Wohn- und Teilhabegesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625), das durch Gesetz vom 21. März 2017 (GV. NRW. S. 375) geändert worden ist, darf das Angebot nicht mehr als zwölf zu betreuende Personen umfassen.
Die Nutzung angemessener Räumlichkeiten (Größe, Anzahl, sanitäre Anlagen) ist sicherzustellen.
Das Betreuungsgruppenangebot liegt in der Verantwortung einer Fachkraft. Die leistungserbringenden Personen sind bei der Gruppenarbeit von einer Fachkraft entsprechend der Gruppengröße, der Qualifikation der leistungserbringenden Personen und dem Grad des Hilfebedarfs der Teilnehmenden fachlich zu unterstützen. Im Bedarfsfall soll die Verfügbarkeit einer Fachkraft vor Ort sichergestellt sein.
Sowohl die leistungserbringenden Personen als auch die begleitende und unterstützende Fachkraft sollen eine tätigkeitsspezifische Qualifikation aufweisen sowie eine angemessene Berufserfahrung, insbesondere soweit sie in Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz und Betreuungsangeboten für Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung eingesetzt werden.
Soll die Betreuung in Gruppen im Rahmen von Ferien- und Freizeitangeboten insbesondere durch familienentlastende oder familienunterstützende Dienste erfolgen, so können Ausnahmen von Gruppengröße und Betreuungsschlüssel zugelassen werden, wenn
ein angemessenes Verhältnis zwischen Betreuungspersonen und pflegebedürftigen Personen gewahrt ist, das sich an dem Grad des jeweiligen Hilfebedarfs orientiert und eine fachliche Begleitung der Gruppe vor Ort durch mindestens eine tätigkeitsgerecht qualifizierte Fachkraft sichergestellt ist und
eine Bestätigung der Angemessenheit des Betreuungsangebots durch den Träger der Eingliederungshilfe, den Träger der Sozialhilfe, das Jugendamt oder eine andere öffentliche Stelle vorliegt.
Betreuungsgruppe, wenn das Angebot auf die Betreuung von mindestens drei pflegebedürftigen Personen ausgerichtet ist oder
bei Gruppenangeboten das vorgesehene Verhältnis von betreuenden Personen zu betreuten Personen,
durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder eine andere geeignete Einrichtung fachlich begleitet werden, die dafür Sorge trägt, dass die pflegerische…
Sofern es der Betreuungsbedarf mindestens einer Nutzerin oder eines Nutzers erfordert, kann die zuständige Behörde die ständige Anwesenheit einer Fachkraft oder…
unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich…
Zusätzlich muss mindestens eine Hauswirtschaftsfachkraft vorhanden sein. Darüber hinaus muss jederzeit, auch nachts und an Wochenenden, mindestens eine zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.