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Ein Ersuchen nach § 117c Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten:
eine Präzisierung der angeforderten Informationen, die so detailliert ist, wie dies unter den gegebenen Umständen in angemessener Weise möglich ist,
die Beschreibung des Sachverhalts und der dem Ersuchen zugrunde liegenden Straftat,
die Benennung des Zwecks, zu dem die Informationen erbeten werden,
Einzelheiten zur Identität der betroffenen Person, sofern sich das Ersuchen auf eine bekannte Person bezieht,
soweit angemessen, eine Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Zweck, zu dem die Informationen angefordert werden, und allen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, auf die sich die Informationen beziehen,
etwaige Beschränkungen einer Verwendung der in dem Ersuchen enthaltenen Informationen zu anderen Zwecken als denen, für die sie übermittelt wurden.
Ein Amtshilfeersuchen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten hat alle erforderlichen Informationen zu enthalten; hierzu gehören insbesondere der Zweck und die…
Amtshilfeersuchen enthalten alle erforderlichen Informationen, einschließlich Zweck und Begründung des Ersuchens. Die übermittelten Informationen werden…
Amtshilfeersuchen enthalten alle erforderlichen Informationen, einschließlich Zweck und Begründung des Ersuchens. Die übermittelten Informationen werden…
1Ein Amtshilfeersuchen der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz hat alle erforderlichen Informationen zu enthalten; hierzu gehören insbesondere der Zweck…
Ein Amtshilfeersuchen der oder des Bundesbeauftragten hat alle erforderlichen Informationen zu enthalten; hierzu gehören insbesondere der Zweck und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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