§ 14 BeurtVO JM NRWVerordnung über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
§ 6 eAktVO FG NRWVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Finanzgerichten im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung Finanzgerichtsbarkeit – eAktVO FG)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft. Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
§ 30 APOVD1.2 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
§ 9 ErprobVO JM NRWVerordnung über die Erprobung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
§ 9 Abs. 1 APO GVörA NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
§ 6 eAktVO OWi NRWVerordnung über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die elektronische Aktenführung im gerichtlichen und staatsanwaltlichen Bußgeldverfahren im Land Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang