§ 20 Abs. 4 Nr. 3 PublGGesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in den Fällen des Absatzes 2.
§ 66a Abs. 1 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle führt eine öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer, soweit diese Aufgaben nach § 4 Absatz 1 Satz 1…
§ 61 Abs. 2 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Wirtschaftsprüferkammer kann für die Inanspruchnahme von besonderen Einrichtungen oder Tätigkeiten, insbesondere im Zulassungs-, Prüfungs- und…
§ 66 Abs. 2 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt darüber hinaus die Rechtsaufsicht über die Abschlussprüferaufsichtsstelle; Absatz 1 Satz 2 gilt…
§ 14a WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Für alle Zulassungs- und Prüfungsverfahren und für erfolglose Widerspruchsverfahren sind Gebühren an die Wirtschaftsprüferkammer zu zahlen; die…