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Außerschulische Praktika sollen nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen des Zweiten Teils (Anlagen A bis E) durchgeführt werden. Die Praktika werden von der Schule genehmigt und im Rahmen des Unterrichts begleitet.
Die Praktika nach diesem Abschnitt werden außerhalb der Vorlesungszeit und in der Regel ganztägig entsprechend dem Arbeitsanfall in angemessenem Umfang an allen…
Praktika werden zum Beispiel in Betrieben, Verwaltungen, sozialen Einrichtungen oder auch zur besseren Studienwahlvorbereitung in Hochschulen durchgeführt und…
Für die Praktika nach den Absätzen 1 und 2 sind alle Schulen zugelassen mit Ausnahme von Schulen, welche die Praktikantin oder der Praktikant als Schülerin oder…
Bei der Durchführung von Praktika im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 2 legt die obere Schulaufsichtsbehörde Entfernungsgrenzen fest, innerhalb derer eine…
Die Schule kann im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten und in Absprache mit dem Schulträger…
Die schulpraktische Ausbildung findet an Schulen auf der Grundlage des Kerncurriculums gemäß § 1 statt. Alle Schulen sind Ausbildungsschulen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.