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Basiskurse vermitteln in fachlicher Orientierung die für die allgemeine Studierfähigkeit erforderlichen grundlegenden Fähigkeiten in den Bereichen Deutsch, Englisch oder einer anderen fortgeführten Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften und Computer Literacy.
Kollegiatinnen oder Kollegiaten, die die durch die Basiskurse der Eingangsphase zu vermittelnden Kompetenzen schon auf andere Weise erreicht haben, können durch eine Feststellungsprüfung von der weiteren Belegpflicht befreit werden. Die Mindeststundenzahl (§ 17) bleibt davon unberührt.
Fremdsprachenkurse können in Englisch, Französisch, Latein, Russisch, Spanisch und Türkisch angeboten werden. Das Ministerium kann weitere Fremdsprachen zur Erprobung zulassen.
durchgehend Kurse in der fortgeführten Fremdsprache (je 80 Std.), von denen einer ein in der Fremdsprache unterrichteter Grundkurs sein soll, oder vier Kurse in…
Anstelle der ersten Fremdsprache kann die Fremdsprache gemäß § 34 Abs. 3 als Grundkurs belegt werden, wenn die Studierenden in dieser Fremdsprache vor dem…
neun Grund- oder Fremdsprachenkurse (je 80 Std.) sowie ein Projekt in diesen Semestern bestanden haben, darunter zwei Kurse in einer Fremdsprache, je zwei…
in den Grund-, Basis- und Fremdsprachenkursen je drei Leistungsnachweise, davon eine Klausur und mindestens ein mündlicher Leistungsnachweis,
Die drei Aufgabenfelder sind bei der Einrichtung der Leistungskurse möglichst differenziert zu berücksichtigen. Mindestens Deutsch, eine Fremdsprache,…
Bewerberinnen und Bewerber gemäß Absatz 2 oder Bewerberinnen und Bewerber gemäß Absatz 1, die ihre Schullaufbahn länger als ein Jahr unterbrochen haben, müssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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