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Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Abweichend von Absatz 1 treten § 1 und § 44 Absatz 1 Nummern 4 und 6 am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
Abweichend von Absatz 1 tritt § 6 Absatz 8 Satz 4 am 1. August 2014 in Kraft.
Entsprechend dem gestuften Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I vom 29. April 2005 (GV. NRW. S. 546) außer Kraft. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis: Artikel 2 der Verordnung vom 23. Juni 2019 (GV. NRW. S. 265):
Die Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
Die Bestimmungen für das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang finden erstmals auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die im Schuljahr 2019/2020 die Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang besuchen. Abweichend davon findet Nummer 20 erstmals auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die im Schuljahr 2019/2020 die Klasse 5 eines Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang besuchen.
Die Nummern 14, 15, 18 und 19 finden erstmals auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die im Schuljahr 2019/2020 die Klasse 5 einer Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule besuchen. Hinweis: Artikel 3 der Verordnung vom 28. Mai 2020 (GV. NRW. S. 394):
Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Artikel 1 Nummer 3 bis 7, 9, 11, 13, 16, 17, 19, 22, 24 und 26 sind erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2020/2021 die Klasse 5 besuchen. Im Übrigen beenden die Schülerinnen und Schüler jeweils ihren Bildungsgang nach den bisherigen Vorschriften.
Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 1 Nummer 10, 12, 14, 15, 18, 21, 23 und 25 zum Schuljahr 2021/2022 in Kraft und sind erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2021/2022 die Klasse 5 besuchen. Im Übrigen beenden die Schülerinnen und Schüler jeweils ihren Bildungsgang nach den bisherigen Vorschriften.
Die Anlage 3d tritt mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025 außer Kraft. Die Anlagen 1a, 2a, 3c, 4a, 7a, 8a und 9a treten mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 außer Kraft. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Abweichend von Absatz 1 tritt in Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 4 am 1. August 2014 in Kraft. Zusatz: (Artikel 2 der Verordnung vom 29. September 2014 (GV. NRW. S.…
Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2028 außer Kraft. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie,…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.