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In jedem Prüfungsfach setzt die Fachlehrerin oder der Fachlehrer vor dem Termin für die mündliche Prüfung die Vornote fest. Sie beruht auf den Leistungen des dritten und vierten Semesters.
Jede Prüfungsarbeit ist nach Maßgabe des § 26 Abs. 4 mit einer Note zu bewerten (Prüfungsnote).
Die Abschlussnote beruht je zur Hälfte auf der Vornote und auf der Prüfungsnote, in den Fällen des § 26b Abs. 2 und 3 im Verhältnis 5 : 3 : 2 auf der Vornote, der Prüfungsnote und dem Ergebnis der mündlichen Prüfung. Ergeben sich in den Fällen des § 26b Abs. 2 und 3 bei der Berechnung der Abschlussnote Dezimalstellen, so ist bis einschließlich zur Dezimalstelle 5 die bessere Note festzusetzen. Die Abschlussnote wird in das Zeugnis übernommen.
In jedem Prüfungsfach setzt die Fachlehrerin oder der Fachlehrer vor dem Termin für die mündliche Prüfung die Vornote fest. Sie beruht auf den Leistungen seit…
Nach dem letzten Prüfungsteil stellt der Prüfungsausschuss das Abschlussergebnis der Prüfung fest. Die Abschlussnote ergibt sich, indem die Summe der Noten der…
Weichen die Vornote und die Prüfungsnote um eine Note voneinander ab, bestimmt die Fachlehrerin oder der Fachlehrer unter Berücksichtigung des Ergebnisses der…
Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachprüfungsausschuss durch Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung gemäß…
Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der gesamten Prüfung fest. Zur Berechnung der Prüfungsnote ist die Note der…
Die Vornote in dem einzelnen Fach wird gebildet aufgrund der Noten des Jahreszeugnisses der Unterstufe, des Halbjahreszeugnisses der Oberstufe und aus der gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.