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Die mündliche Prüfungsleistung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unter Beachtung von § 13 mit einer Note bewertet, die zu 35 Prozent in die Gesamtnote der Laufbahnprüfung eingeht.
Sind weniger als vier Punkte erreicht, ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden.
Die mündliche Prüfungsleistung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unter Beachtung von § 13 mit einer Note bewertet, die zu 35 Prozent in die…
Die mündliche Prüfungsleistung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unter Beachtung von § 13 mit einer Note bewertet, die zu 35 Prozent in die…
Die mündliche Prüfungsleistung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unter Beachtung von § 14 mit einer Note bewertet, die zu 35 Prozent in die…
Aus den Noten der Prüfungsarbeiten bildet der Prüfungsausschuss unter Beachtung von § 13 dieser Verordnung eine Note, die zu 35 Prozent in die Gesamtnote der…
Aus den Noten der Prüfungsarbeiten bildet der Prüfungsausschuss unter Beachtung von § 13 eine Note, die zu 35 Prozent in die Gesamtnote der Laufbahnprüfung…
Aus den Noten der Prüfungsarbeiten bildet der Prüfungsausschuss unter Beachtung von § 13 eine Note, die zu 35 Prozent in die Gesamtnote der Laufbahnprüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.