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Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift anzufertigen, in die aufgenommen werden:
Ort und Zeit der Prüfung;
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses;
Namen und Anwesenheit der Anwärterinnen und Anwärter;
Bewertung der schriftlichen Arbeiten;
Gegenstände und Ergebnis der mündlichen Prüfung;
Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses;
sonstige Entscheidungen des Prüfungsausschusses;
Bekanntgabe der Entscheidung des Prüfungsausschusses.
Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit den sonstigen Prüfungsvorgängen und den Personalakten der Einstellungsbehörde übersandt.
Die Einstellungsbehörde erteilt der Anwärterin oder dem Anwärter bei bestandener Prüfung ein Zeugnis über das Ergebnis.
Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses;
Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses,
die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses,
die Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses und
die Verkündung der Entscheidung des Prüfungsausschusses.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.