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Für die Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin oder zum Lebensmittelkontrolleur in der amtlichen Lebensmittelkontrolle kann eingestellt werden, a) wer einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Technikerin oder Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt; b) Bewerberinnen und Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelkontrolle beschäftigt waren; c) wer einen Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzt, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt. Abschnitt 2 Ausbildungsgrundsätze
Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur.
wer einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Technikerin oder Techniker…
Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur.
Die Ausbildung und Prüfung der Personen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung eine Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin oder zum…
Die Ausbildung soll den Auszubildenden insbesondere die nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) erforderlichen…
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, die für die Durchführung der amtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.