ArbGG — InhaltsübersichtZweiter Teil Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen›Erster Abschnitt ArbeitsgerichteGesetzBund§ 32 ArbGG(weggefallen)Arbeitsgerichtsgesetz · Zweiter Teil, Erster Abschnitt § 31Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 31