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Forschung und Entwicklung nach Maßgabe des § 25a,
Aufwandsgleiche Kostenpositionen
(weggefallen)
um 25 Prozentpunkte, wenn das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
(weggefallen)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.