§ 2 Abs. 2 ArbZGArbeitszeitgesetz
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
§ 15 Abs. 1 ArbPlSchGGesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
§ 3 Abs. 2 ArbKG SL 1992Gesetz Nr. 1290 über die Arbeitskammer des Saarlandes Vom 8. April 1992
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter, Arbeiterinnen und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. b SN-11530Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Beschäftigte, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder…
§ 5 Abs. 1 ArbGGArbeitsgerichtsgesetz
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in…