§ 33 Abs. 1 MOGGesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
Das Bundesministerium, der Bundesrechnungshof, das Hauptzollamt, die Marktordnungsstelle und, wenn die Länder Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 durchführen…
Art. 21 Abs. 2 32014R1144VERORDNUNG (EU) Nr. 1144/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates
Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel erhalten…
Art. 15 Abs. 4 32025R1304VERORDNUNG (Euratom) 2025/1304 DES RATES vom 23. Juni 2025 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026-2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2021/765
Nach Artikel 127 der Haushaltsordnung kann die Kommission oder die Fördereinrichtung auf Prüfungen der Verwendung der Beiträge der Gemeinschaft zurückgreifen,…