§ 5a AsylbLGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
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§ 7 AsylbLGAsylbewerberleistungsgesetz§ 7 AsylbLGEinkommen und VermögenZitatstelle…Mehraufwandsentschädigung, die Leistungsberechtigten im Rahmen einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme im Sinne von § 5a ausgezahlt wird und