§ 76 Abs. 2 ATA-OTA-APrVDurchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
Während des praktischen Teils der Kenntnisprüfung sind den beiden Fachprüferinnen und Fachprüfern Nachfragen gestattet, die sich auf das praktische Vorgehen der…
§ 67 Abs. 2 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Während der Eignungsprüfung sind den beiden Fachprüferinnen und Fachprüfern Nachfragen gestattet, die sich auf das praktische Vorgehen der zu prüfenden Person…
§ 77 Abs. 1 ATA-OTA-APrVBewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
Die im praktischen Teil der Kenntnisprüfung gezeigte Leistung ist von den beiden Fachprüferinnen und Fachprüfern zu bewerten, die den praktischen Teil…
§ 70 Abs. 2 ATA-OTA-APrVPrüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
Prüfungsort soll eine Einrichtung sein, die nach § 14 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes geeignet ist.
§ 83 Abs. 2 Nr. 1 ATA-OTA-APrVDurchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs
im Fall des § 82 Absatz 1 Nummer 1 beide Personen eine schulische Fachprüferin oder ein schulischer Fachprüfer sein müssen oder