Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten · Teil 4, Abschnitt 4
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2329)
__________________________________________ Bezeichnung der Einrichtung
Anlage 10 ATA-OTA-APrV
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