§ 2 Abs. 2 ATGVAnwendungsbereich, Zweck
Mit dem Auslandstrennungsgeld werden notwendige Auslagen für getrennte Haushaltsführung oder für das Beibehalten der Wohnung am bisherigen Dienst- oder Wohnort…
§ 4 Abs. 2 ATGVVoraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld
Behält die berechtigte Person eine Wohnung am bisherigen Dienst- oder Wohnort bei und wird eine dienstliche Maßnahme nach § 2 Absatz 1 mit eingeschränkter oder…
§ 4 Abs. 4 Nr. b STGVVerordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen (Saarländische Trennungsgeldverordnung - STGV) Vom 22. Februar 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1978
des Trennungstagegeldes fünfunddreißig vom Hundert des Trennungstagegeldes;
§ 10 Abs. 2 ATGVVorwegumzug
Das Auslandstrennungstagegeld nach § 7 wird für die berechtigte Person am bisherigen Dienst- oder Wohnort berechnet. Das Auslandstrennungsübernachtungsgeld nach…
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b SächsTGVSächsische Trennungsgeldverordnung
diesem Berechtigten gleichgestellt ist,