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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 217, S. 20)
Merkmal nach § 20b Absatz 1 NummerPunkte bei Erfüllung des Merkmals142332415163728192101111121Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte.
Für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Merkmale werden Punkte nach der Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz vergeben. Die Voraussetzung nach § 20a Absatz 3…
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 2968; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2586 — 2588; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
er nach Maßgabe der Tabelle in der Anlage zu diesem Gesetz eine ausreichende Punktzahl für die Erfüllung von Merkmalen nach § 20b Absatz 1 erhalten hat.
(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 171, S. 8 – 10)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.