§ 81 Abs. 1 Nr. 8 AufenthVWeitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
Grenzgängerkarten, die nach dem in Anlage D5 abgedruckten Muster ausgestellt wurden,
Anlage D4d AufenthVVorläufiger Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 2
– Innenseiten 12 bis 31 – Seiten 12 bis 31 gleichlautend.
Anlage D8b AufenthVVorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2
– Innenseite 32 und Vorsatz –