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Im Sinne dieser Verordnung ist
ein Eingangstest ein orientierender Test zur Prüfung visueller und okulärer Funktionen, insbesondere der Motilitätstest, der Cover-Uncover-Test, die Messung des Konvergenznahpunktes sowie der Pupillenreaktionstest,
eine Refraktionsbestimmung die Grundlage für die Beurteilung der Sehleistung, bestehend aus
der objektiven Refraktionsbestimmung,
der subjektiven Refraktionsbestimmung,
dem monokularen Feinabgleich unter binokularen Bedingungen,
der Prüfung auf Refraktionsgleichgewicht,
der Bestimmung des Visus mit der ermittelten refraktiven Korrektion,
der Bestimmung des Nahzusatzes sowie
dem Ableiten der Korrektionswerte für eine Sehhilfenverordnung,
ein Kostenträger eine natürliche oder juristische Person, welche die Kosten für die Leistungen der Augenoptikerin oder des Augenoptikers übernimmt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.