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Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung“,
„Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten“,
„Durchführen von Trockenbauarbeiten“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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