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Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.