§ 42 Abs. 6 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Soweit sich nach Absatz 1 und 3 die Ausgleichsforderung des Geldinstituts dadurch erhöht, daß es von Personen in Anspruch genommen werden kann, die ihren…
§ 51 Abs. 1 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Eine Altbank, der nach § 45 Abs. 2 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 Buchstabe b oder c eine Ausgleichsforderung gewährt worden ist, die zusammen mit der…
§ 53 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Jede Altbank, die nach den Vorschriften dieses Abschnittes Ausgleichsforderungen erhält, hat ihre Rechte aus Ansprüchen der in § 14 des Umstellungsgesetzes…
§ 28 Nr. 3 UmstGeldInstVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Ausgleichsforderungen im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 3 sind nur Ausgleichsforderungen nach § 45 Abs. 1 und 2 des Umstellungsergänzungsgesetzes.
§ 11 Abs. 1 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Den Geldinstituten wird, soweit ihre Vermögenswerte unter Einrechnung der im § 10 bezeichneten flüssigen Mittel zur Deckung der aus der Umstellung des…