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Dem Notenwechsel vom 29. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark, der Griechischen Republik, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich Norwegen, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Spanien und der Republik Türkei über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland und den Erklärungen zur Strafgerichtsbarkeit vom selben Tage sowie der Vereinbarten Niederschrift vom 5. Mai 1997 wird zugestimmt.
Der Notenwechsel, die Erklärungen zur Strafgerichtsbarkeit und die Vereinbarte Niederschrift werden nachstehend veröffentlicht.
Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 nebst zugehörigem Vertragsgesetz vom 24. März 1955…
Der Tag, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel der deutschen Antwortnote in Kraft tritt, ist im…
Der Tag, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel derdeutschen Antwortnote in Kraft tritt, ist im…
Der Tag, an dem das Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens und die übrigen in Artikel 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Abkommen und Übereinkommen für die…
Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 in der durch das Abkommen vom 21. Oktober 1971 und die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 geänderten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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