§ 19 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Als Stichtag im Sinne dieses Gesetzes gilt für die im Verzeichnis der Auslandsbonds aufgeführten Arten von Auslandsbonds der erste Tag nach dem Ablauf von sechs…
§ 3 Abs. 2 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Ein Auslandsbond ist ein Auslandsstück, wenn er sich am 1. Januar 1945 außerhalb der Grenzen Deutschlands nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (Ausland) sowie…
§ 6 Abs. 2 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Absatz 1 gilt nicht für Auslandsbonds, die bis zum 8. Mai 1945 einschließlich mit Rechten Dritter belastet worden, als Sicherheit für Dritte hinterlegt worden…
§ 1 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Auslandsbonds im Sinne dieses Gesetzes sind Wertpapiere der im anliegenden Verzeichnis (Verzeichnis der Auslandsbonds) aufgeführten Art. Als Begebungsland einer…