Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen · Teil 2, Abschnitt 2
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) §§ 37 bis 39 AVAG
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