Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen · Teil 2, Abschnitt 5
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) §§ 50 bis 54 AVAG
(XXXX) §§ 50 bis 54 AVAGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen