Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 26 AvArWahlVO NRW
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