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( Fundstelle: BGBl. I 2008, 438 - 439 )
( Fundstelle: BGBl. I 2008, 438 - 439 )
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes
Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.
Munition
Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)
Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).