§ 4 Abs. 2 Nr. 1 AwSVSelbsteinstufung von Stoffen; Ausnahmen; Dokumentation
Stoffe nach § 3 Absatz 2 und 3,
§ 8 Abs. 2 AwSVSelbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Dokumentation
Die Verpflichtung zur Selbsteinstufung nach Absatz 1 gilt nicht für
§ 5 Abs. 1 AwSVKontrolle und Überprüfung der Dokumentation; Stoffgruppen
Das Umweltbundesamt kontrolliert die Dokumentationen zur Selbsteinstufung von Stoffen auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität. Das Umweltbundesamt kann den…
§ 9 Abs. 1 AwSVÜberprüfung der Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Änderung der Selbsteinstufung
Die zuständige Behörde kann die Dokumentation nach § 8 Absatz 3 überprüfen. Die zuständige Behörde kann den Betreiber verpflichten, fehlende oder nicht…
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 AwSVEntscheidung über die Einstufung; Veröffentlichung im Bundesanzeiger
vorliegende Stellungnahmen der Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe nach § 12 Absatz 1.