Anlage 1 AWVAußenwirtschaftsverordnungAnlage AL zur AußenwirtschaftsverordnungZitatstelle…Schädigung der Umwelt.Soweit sie Kriegswaffeneigenschaften besitzen, ist ihre Ausfuhr nach § 17 oder 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen verboten.Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung
Anlage 1 AWVAußenwirtschaftsverordnungAnlage AL zur AußenwirtschaftsverordnungZitatstelle…beachten, dass die in Teil I Abschnitte A und B genannten Güter Ausfuhrverboten nach den §§ 17, 18 oder einer Ausfuhrgenehmigungspflicht nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über die Kontrolle…Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung