§ 22 Abs. 1 Nr. 11 AZRGAbruf im automatisierten Verfahren
die obersten Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind, soweit nicht §…
§ 10 Abs. 4 Nr. 4 AZRGAllgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
Datenübermittlungen von öffentlichen Stellen untereinander in den übrigen Fällen des § 2 Absatz 1a und 2 bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder…
§ 14 Abs. 1 Nr. 7 AZRGDatenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a und 2 nur zum Zweck, ob die AZR-Nummer nach § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 an andere öffentliche Stellen übermittelt werden…
§ 21a AZRGDatenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
Nach der Erhebung von Daten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes und § 49 des Aufenthaltsgesetzes und nach der Übermittlung von Daten gemäß Artikel 39 der…
§ 15 Abs. 1 AZRGDatenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
Die Daten der betroffenen Person mit Ausnahme der Daten nach § 3 Absatz 3d werden auf Ersuchen übermittelt an: In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 wird…