Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Master-Studiengänge haben eine Regelstudienzeit von einem Studienjahr oder von zwei Studienjahren (§§ 5 bis 8).
Die Master-Studiengänge umfassen unter Berücksichtigung der in dem zugeordneten Bachelor-Studiengang erbrachten Studienleistungen fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Studien, in die von der Universität verantwortete schulische Praktika im Umfang von etwa sechs Wochen integriert sind. Sie sind jeweils auf ein Lehramt ausgerichtet.
Die Einrichtung der Master-Studiengänge bedarf gemäß § 108 Abs. 2 Hochschulgesetz der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Ministerium.
Auf Grund von Prüfungen, mit denen ein weiterer berufsqualifizierender Abschluß erworben wird, kann die Hochschule einen Master- oder Magistergrad verleihen.…
Der Bachelor-Studiengang hat eine Regelstudienzeit von drei Studienjahren. Er umfasst fachwissenschaftliche Studien und Studien, die auf eine Vermittlungs- oder…
Der Masterstudiengang dauert zwei Jahre.
Der Master-Studiengang umfasst fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien in zwei Unterrichtsfächern, die an Gymnasien und Gesamtschulen im Land…
Der Masterstudiengang soll in der Regel folgende Studieninhalte aufweisen:
Der Master-Studiengang, der zur Lehrbefähigung für Sonderpädagogik führt, umfasst zwei Studienjahre.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.