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Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Luftverkehrsgesetz auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.