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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) setzt Beschäftigte eigens für die Bearbeitung von Verstoßmeldungen (spezielle Beschäftigte) ein. Verstoßmeldungen im Sinne dieser Verordnung sind Meldungen nach § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes über tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, bei denen es die Aufgabe der Bundesanstalt ist, deren Einhaltung durch die von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Personen sicherzustellen oder Verstöße dagegen zu ahnden.
Die speziellen Beschäftigten haben die Aufgabe,
Informationen über die Verfahren zu Verstoßmeldungen an daran interessierte Personen zu übermitteln,
Verstoßmeldungen entgegenzunehmen und
die weitere Kommunikation mit der meldenden Person hinsichtlich der Verstoßmeldung (Folgekommunikation) zu führen, sofern die meldende Person ihre Identität preisgegeben hat oder eine ihre Anonymität wahrende Kontaktmöglichkeit besteht.
Die Mitgliedstaaten verlangen von Arbeitgebern, die im Hinblick auf Finanzdienstleistungen regulierte Tätigkeiten ausüben, dass sie über geeignete Verfahren…
Die Mitgliedstaaten können von Arbeitgebern, die Tätigkeiten ausüben, welche im Hinblick auf Finanzdienstleistungen reguliert sind, verlangen, dass sie…
Die Mitgliedstaaten verpflichten Arbeitgeber, die in Bereichen tätig sind, die durch Finanzdienstleistungsregulierung geregelt werden, angemessene interne…
Die Behörde verfügt über besondere Meldekanäle, um die von Personen, die tatsächliche oder potenzielle Fälle von Verstößen gegen die folgenden Rechtsakte…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Institute, angemessene Verfahren vorzusehen, nach denen ihre Mitarbeiter tatsächliche oder potenzielle Verstöße intern über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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