§ 53 BAföGBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Ändert sich ein für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert Nicht als Änderung im Sinne des Satzes 1 gelten…
§ 25 AFBGGesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Ändert sich ein für die Leistung der Förderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert wenn diese Änderung zu einer Erhöhung oder Minderung des…
§ 18a Abs. 4 BAföGBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Ändert sich ein für die Freistellung maßgeblicher Umstand nach der Antragstellung, so wird der Bescheid vom Beginn des Monats an geändert, in dem die Änderung…
§ 51 Abs. 2 BAföGBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag…