GesetzBundgeltende FassungÄnderung seit 01.11.2026 nicht eingearbeitet
§ 9 BApO
Bundes-Apothekerordnung
(weggefallen)
§ 9 BApO
§ 9 BApOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
§ 11 BApOBundes-Apothekerordnung§ 11 BApOZitatstelle…der Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 nicht erteilt werden kann. Die §§ 5, 6, 8, 9 und 13 finden entsprechende Anwendung.