§ 650f Abs. 4 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Soweit der Unternehmer für seinen Vergütungsanspruch eine Sicherheit nach Absatz 1 oder 2 erlangt hat, ist der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek…
§ 5 Abs. 3 Nr. 5 BauSparkGGesetz über Bausparkassen
die Sicherung der Forderungen aus Bauspardarlehen;