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Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
die vorbereitenden Untersuchungen,
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Stadt und Land, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, werden nach den…
städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
Grundstücke oder Rechte an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Gemeinde zu erwerben,
Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren…
die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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