Anlage I Kap XIV II Nr. 1 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), geändert durch Artikel 21 § 5 Abs. 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1988…
§ 246 Abs. 3 BauGBSonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
§ 171f ist auch auf Rechtsvorschriften der Länder anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind.
§ 25b Abs. 2 BauNVOVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Auf Bebauungspläne, auf die § 11 Absatz 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1977 Anwendung findet, ist § 11 Absatz 3 Satz 4 entsprechend…
§ 12 Abs. 2 MBPlGGesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
§ 2b gilt auch für Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, die vor dem 17. Dezember 2006 erlassen worden sind, soweit der Plan noch nicht außer Kraft…