§ 10 Nr. 3 BauSparkGGesetz über Bausparkassen
die Voraussetzungen für die Gewährung von Darlehen, die der Finanzierung von Bauvorhaben mit gewerblichem Charakter dienen, und den zulässigen Anteil solcher…
§ 11 Abs. 2 BausparkVDarlehen an Beteiligungsunternehmen
Einem einzelnen Unternehmen, an dem die Bausparkasse beteiligt ist, dürfen Darlehen nach Absatz 1 insgesamt in Höhe von bis zu 20 Prozent ihrer Eigenmittel nach…
§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauSparkGGesetz über Bausparkassen
die Finanzierung von Gebäuden, die überwiegend oder ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, soweit dies nach § 1 zulässig ist;
§ 12 Abs. 2 BausparkVDarlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen
Der Anteil aller Darlehen nach Absatz 1 darf insgesamt 30 Prozent des Gesamtbestandes der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen.
§ 13 BausparkVBegrenzung der nicht durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen
Der Anteil der Darlehen, für die Ersatzsicherheiten nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes über Bausparkassen gestellt werden, sowie der Darlehen nach § 12 Absatz 1…