Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Deutsche Bundesbank unterhält je eine Hauptverwaltung für den Bereich
des Landes Baden-Württemberg,
des Freistaates Bayern,
der Länder Berlin und Brandenburg,
der Freien Hansestadt Bremen und der Länder Niedersachsen und Sachen-Anhalt,
der Freien und Hansestadt Hamburg und der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein,
des Landes Hessen,
des Landes Nordrhein-Westfalen,
der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
der Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Die Hauptverwaltungen werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Deutschen Bundesbank untersteht. Diese tragen die Bezeichnung Präsident der Hauptverwaltung.
bis (5) (weggefallen)
ein Vertreter der Staatsbank Berlin,
Der Vorstand mit der Zentrale am Sitz der Bank hat die Stellung einer obersten Bundesbehörde. Die Hauptverwaltungen und Filialen haben die Stellung von…
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der Bank, soweit sich nicht aus Rechtsvorschriften ein anderes ergibt.
zum Umfang,
Die Organe der Bank sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.