§ 2 PersStruktG-StreitkräfteGesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den StreitkräftenZitatstelle…Vierfache,fünfzigsten und jedes weiteren Lebensjahrsdas Dreifache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, höchstens jedoch das Achtfache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und…Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften
§ 26 SUrlVVerordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des BundesBesoldungZitatstelleZur Besoldung im Sinne dieser Verordnung gehören die in § 1 Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Bezüge.Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes
§ 26 SUrlVVerordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des BundesBesoldungZitatstelleZur Besoldung im Sinne dieser Verordnung gehören die in § 1 Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Bezüge.Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes
§ 35 SBesGSaarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) Vom 13. Oktober 2021*Vergaberahmen für den Bereich der künstlerischen HochschulenZitatstelle…Ausgaben für Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie für Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung. 2Mittel Dritter, die der Hochschule für…Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) Vom 13. Oktober 2021*
§ 39 BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und GeburtsfällenVollstationäre PflegeZitatstelledie Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 und Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, die nach Anwendung von Ruhens-, Kürzungs-…Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 39 BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und GeburtsfällenVollstationäre PflegeZitatstelledie Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 und Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, die nach Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften…Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 39 BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und GeburtsfällenVollstationäre PflegeZitatstelledie Bruttobezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 und Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, die nach Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften verbleiben, und der…Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 48 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des BundesAusgleich bei besonderen AltersgrenzenZitatstelle…treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, jedoch nicht über 4 091 Euro. Dieser…Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
§ 48 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des BundesAusgleich bei besonderen AltersgrenzenZitatstelle…dem Ruhegehalt einen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, jedoch nicht über 4 091 Euro. Dieser…Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
§ 48 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des BundesAusgleich bei besonderen AltersgrenzenZitatstelle…Ruhegehalt einen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, jedoch nicht über 4 091 Euro. Dieser Betrag verringert sich um jeweils…Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
§ 52 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer HinterbliebenenÜbergangsgeld für entlassene Berufssoldatinnen und BerufssoldatenZitatstelle…weitere volle Jahr ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Fünffache der Dienstbezüge (§ 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes), die die Soldatin oder der Soldat im letzten Monat…Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen