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Die Eingangsämter für Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:
in Laufbahnen des einfachen Dienstes der Besoldungsgruppe A 3 oder A 4,
in Laufbahnen des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9,
in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.
Soweit für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert wird, ist das Eingangsamt für Beamte mit einem solchen Abschluss der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 zuzuweisen. Dies gilt auch für Beamte in technischen Fachverwendungen in Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes mit einem Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen oder einem naturwissenschaftlichen Studiengang oder in einem Studiengang, bei dem Inhalte aus den Bereichen der Informatik oder der Informationstechnik überwiegen.
In Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluss einer Fachhochschule, ein mit einem Bachelor abgeschlossenes…
das Bundesministerium der Verteidigung für seinen Geschäftsbereich,
Das Grundgehalt des Beamten, Richters oder Soldaten bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe des ihm verliehenen Amtes. Ist ein Amt noch nicht in einer…
den Wechsel aus einem Amt der Bundesbesoldungsordnungen A, B, C oder R oder der Besoldungsgruppe W 1.
die gleichartige Tätigkeit
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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