BBesG — InhaltsübersichtAbschnitt 2 Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen›Unterabschnitt 3 Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an HochschulenGesetzBund§ 36 BBesG(weggefallen)Bundesbesoldungsgesetz · Abschnitt 2, Unterabschnitt 3 § 35Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 35