§ 25 BECVVerordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Beihilfeverfahrens, der Prüfung der Beihilfeberechtigung oder der Durchführung von Maßnahmen nach Abschluss des…
§ 24 Abs. 1 BECVVerordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel
Die zuständige Behörde erhebt, speichert und verwendet folgende personenbezogene Daten, soweit diese zur Durchführung des Beihilfeverfahrens, zur Prüfung der…
§ 84 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Unterlagen über Beihilfen sind stets als Teilakte zu führen. Diese ist von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren. Sie soll in einer von der übrigen…
§ 16 Abs. 10 BStatGGesetz über die Statistik für Bundeszwecke
Die Pflicht zur Geheimhaltung nach Absatz 1 besteht auch für die Personen, die Empfänger von Einzelangaben aufgrund einer besonderen Rechtsvorschrift, nach den…
Art. 12 Abs. 2 32018R1672Alle von den zuständigen Behörden erhaltenen Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht.